LAGE:
Das hier vorgestellte Baugrundstück befindet sich in einer ruhigen Nebenstraße im Ortsteil Biesdorf. Biesdorf gehört zum Berliner Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, der 1920 im Rahmen der Bildung von Groß-Berlin Teil des Berliner Stadtgebietes wurde. Zusammen mit Kaulsdorf und Mahlsdorf befindet sich hier Deutschlands größtes zusammenhängendes Gebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern.
In der Nähe des Baugrundstücks befindet sich der Hauptknotenpunkt des öffentlichen Nahverkehrs, dies ist der U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz, an dem sich mehrere Buslinien der BVG treffen. Eine der Linien führt direkt an dem Baugrundstück im Dohlengrund vorbei. Der U-Bahnhof wurde zusammen mit dem ebenfalls im Ortsteil gelegenen U-Bahnhof Biesdorf-Süd im Zuge der Verlängerung der heutigen Linie U5 am 1. Juli 1988 dem Verkehr übergeben.
Nördlich des Dorfkerns von Biesdorf, an der Kreuzung der Oberfeldstraße mit der Ostbahn befindet sich der am 1. August 1885 eröffnete S-Bahnhof Biesdorf. Dieser liegt an der S-Bahn-Linie S5 und verfügt über zwei Seitenbahnsteige, die über eine Fußgängerbrücke miteinander verbunden sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Biesdorf
Es gibt zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Einrichtungen, Apotheken, Schulen, Kindergärten und Restaurants sind in maximal 5 – 10 Gehminuten zu erreichen.
OBJEKTBESCHREIBUNG:
Das ca. 688 m² große Grundstück ist eine Baulücke in einer bestehenden Siedlungsbebauung. Die Ausrichtung ist Nord nach Süd, wobei die Nordseite die Straßenseite ist.
Der Bungalow ist seit einigen Jahren unbewohnt. Das Baufenster kann nach Rücksprache mit einer entsprechenden Bauvoranfrage mit einer GRZ 0,2 und einer GFZ 0,4 bebaut werden. Der Bungalow steht unter Bestandschutz, die Abrissgenehmigung wird nur mit einem neu projektierten Wohnhaus genehmigt. Das zuständige Bauamt ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf.
Auf Grund der Nachbarbebauung gehen die Eigentümer derzeit davon aus, dass es möglich ist, ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück zu errichten.
SONSTIGES:
Die örtlichen Gegebenheiten werden Sie überzeugen, wenn Sie sich mit mir zu einer individuellen Begehung treffen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie mich bitte telefonisch. Weitere Unterlagen zum Objekt erhalten Sie nach der Besichtigung.
Dieser Vermittlungsauftrag erfolgt im Alleinauftrag. Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns auf Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit keine Gewähr. Dieses Angebot ist freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten! Es gilt ein vom Käufer zu entrichtendes Vermittlungs – bzw. Nachweishonorar bei Abschluss des Kaufvertrages von 5,95 % inkl. MwSt. vom tatsächlichen Kaufpreis als vereinbart. Das neue Gesetz zur Regelung der Maklercourtage, welches am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, findet beim Verkauf von Baugrundstücken und Kapitalanlagen keine Beachtung. Die Belehrung für das Widerrufsrecht wurde mit dem Exposé zeitgleich verschickt.